2010
Gesundheitsimmobilie – eine Definition

Die Gesundheitsimmobilie definiert sich über ihren Nutzer, Mieter oder Betreiber. Aus der Nutzungsart ergibt sich die bauliche Struktur, sodass häufig von einer „Sonderimmobilie“ auszugehen ist. Folgende Immobiliennutzungsarten lassen sich unter dem Begriff „Gesundheitsimmobilie“ zusammenfassen:

Einzelpraxis, Privatpraxis, Psychotherapiepraxis
Gemeinschaftspraxis
Überreg. Teilgemeinschaftspraxis, Gerätegemeinschaft
Klassisches Ärztehaus
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Laborärztliche Praxis, Dialysezentrum
Integriertes Gesundheitszentrum
Praxen für Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie
Ambulante Rehabilitationszentren

Ambulantes OP-Zentrum,
Tagesklinik
Krankenhaus, Uniklinik
Rehabilitationsklinik, Kurklinik
Altenpflegeheim, Demenzzentrum, betreutes Wohnen

Apotheke, Sanitätshaus
Gesundheitsassoziierter Handel

Krankenkassen, Gesundheitsamt


Die heterogene, aber über den Themenbezug Gesundheit „geclusterte“ Nutzergruppe einer Gesundheitsimmobilie mit ihren unterschiedlichen Interessenlagen bestimmt zu großen Teilen die Aufgaben und Fragestellungen, die im igimed zu bearbeiten sein werden.

Die Lösungen werden sich aus dem Zusammenwirken der oben beschriebenen vier Themenwelten Gesundheitspolitik, Immobilienprojektentwicklung, „Gesundheits-Betreiber“ und Finanzwesen ergeben.